Snoggle

Kinderschutz und CSAE-Richtlinie

Snoggle - Standards gegen sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern

Betreiberin: Joy Media AG, Werkhofstrasse 5, 6052 Hergiswil, Schweiz

Stand: 27. Juli 2026

Kontaktstelle Kinderschutz: [email protected]

  1. Zweck dieser Richtlinie
  2. Snoggle ist eine Unterhaltungsplattform ausschliesslich für Erwachsene. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität. Wir dulden auf unserer Plattform keinerlei sexuellen Missbrauch und keine sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen - international als CSAE (Child Sexual Abuse and Exploitation) bezeichnet.

    Diese Richtlinie legt öffentlich dar,

    • welches Verhalten und welche Inhalte auf Snoggle ausnahmslos verboten sind,
    • wie Nutzerinnen und Nutzer entsprechende Verdachtsfälle melden können,
    • wie wir Meldungen bearbeiten und welche Massnahmen wir ergreifen,
    • wie wir mit Behörden und Kinderschutzorganisationen zusammenarbeiten,
    • wer bei uns als benannte Ansprechperson für Kinderschutzfragen zur Verfügung steht.

    Sie ergänzt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Richtlinien und ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen der Joy Media AG und den Nutzerinnen und Nutzern von Snoggle.

  3. Geltungsbereich
  4. Diese Richtlinie gilt für sämtliche Bereiche und Funktionen von Snoggle, insbesondere für

    • Profilangaben, Benutzernamen und Profiltexte,
    • Profil- und Galeriebilder sowie sämtliche hochgeladenen Medien,
    • private Chat-Nachrichten und im Chat übermittelte Inhalte,
    • jede sonstige Kommunikation über die Plattform.

    Sie gilt für alle Nutzerinnen und Nutzer sowie für alle Auftragnehmer, die für die Joy Media AG tätig sind.

  5. Grundsatz der Null-Toleranz
  6. Jede Form von CSAE ist auf Snoggle verboten. Bei Verstössen greifen wir ohne Vorwarnung durch: Der Inhalt wird entfernt, das Konto wird dauerhaft gesperrt, und bestätigte Fälle werden den zuständigen Behörden gemeldet. Ein Anspruch auf Rückerstattung nicht verbrauchter Guthaben besteht in diesen Fällen nicht.

  7. Begriffsbestimmungen
  8. Als CSAE im Sinne dieser Richtlinie gelten insbesondere:

    • CSAM (Child Sexual Abuse Material) / Darstellungen sexuellen Kindsmissbrauchs

      Jede Darstellung - Foto, Video, Zeichnung, Montage, computergenerierte oder mittels künstlicher Intelligenz erzeugte Abbildung - einer minderjährigen Person bei sexuellen Handlungen oder mit Fokus auf Geschlechtsteile oder andere Körperpartien zu sexuellen Zwecken.

    • Sexualisierung Minderjähriger

      Die Darstellung, Beschreibung oder Bewerbung minderjähriger Personen in sexualisierter Weise, einschliesslich Texten, Rollenspielen und Fantasien, die auf Minderjährige Bezug nehmen, sowie Inhalte, die eine solche Darstellung fördern oder verharmlosen.

    • Grooming

      Die gezielte Kontaktaufnahme zu einer minderjährigen Person oder der Aufbau einer Vertrauensbeziehung zu ihr mit dem Ziel, sexuelle Handlungen, den Austausch sexueller Inhalte oder ein späteres Treffen anzubahnen - online wie offline.

    • Sextortion

      Die Drohung, intime oder als intim ausgegebene Aufnahmen einer minderjährigen Person zu verbreiten oder offenzulegen, um weitere Aufnahmen, sexuelle Handlungen, Geld oder andere Leistungen zu erzwingen.

    • Menschenhandel und Anwerbung

      Das Anbieten, Nachfragen, Vermitteln oder Bewerben minderjähriger Personen zu sexuellen Zwecken, einschliesslich Prostitution und jeder Form kommerzieller sexueller Ausbeutung.

    Als minderjährig gilt jede Person, die nach dem an ihrem Aufenthaltsort anwendbaren Recht noch nicht volljährig ist. Massgebend ist im Zweifel das jeweils strengere Schutzalter.

  9. Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
  10. Ausdrücklich und ausnahmslos verboten ist es,

    • CSAM zu erstellen, hochzuladen, zu speichern, weiterzuleiten, zu verlinken, anzubieten, nachzufragen oder zu verbreiten - unabhängig davon, ob die Darstellung real, gezeichnet, animiert oder KI-generiert ist;
    • minderjährige Personen zu sexualisieren, sei es in Bildern, Texten, Profilangaben oder Chat-Nachrichten;
    • sexuelle Rollenspiele oder Fantasien zu führen oder einzufordern, in denen eine der beteiligten Figuren als minderjährig dargestellt oder bezeichnet wird;
    • sich als minderjährige Person auszugeben oder ein Profil zu führen, das eine minderjährige Person darstellt;
    • Kontakt zu Personen zu suchen, von denen bekannt ist oder angenommen werden muss, dass sie minderjährig sind, mit dem Ziel sexueller Handlungen oder des Austauschs sexueller Inhalte;
    • eine minderjährige Person zu bedrohen, zu nötigen oder zu erpressen, insbesondere unter Verwendung tatsächlicher oder behaupteter intimer Aufnahmen;
    • minderjährige Personen zu sexuellen Zwecken anzubieten, nachzufragen oder zu vermitteln;
    • Kontaktdaten, Links, Codes oder Hinweise weiterzugeben, die den Zugang zu CSAE-Material andernorts ermöglichen oder erleichtern;
    • Snoggle zu nutzen, um Nutzerinnen und Nutzer an Plattformen oder Kanäle mit CSAE-Bezug weiterzuleiten.

    Ergänzend gelten die Bildvorgaben unserer AGB (Ziff. 11): Bilder, die Minderjährige zeigen, sind als Profilbild untersagt; auf Galeriebildern müssen minderjährige Personen unkenntlich gemacht und vollständig bekleidet sein.

    Das Verbot gilt unabhängig davon, ob die dargestellte Person real existiert, ob ein tatsächlicher Kontakt zustande gekommen ist oder ob der Inhalt als Fiktion, Satire, Kunst oder Rollenspiel bezeichnet wird.

  11. Meldemöglichkeiten
  12. Verdachtsfälle können jederzeit gemeldet werden - von registrierten Nutzerinnen und Nutzern ebenso wie von Dritten.

    • In der App

      Jedes Profil kann über die Funktion "Profil melden" beanstandet werden. Ebenso lassen sich einzelne Inhalte und Chat-Verläufe direkt melden.

    • Über den Support

      Meldungen sind auch über das Kontaktformular möglich.

    • Kontaktstelle Kinderschutz

      Für Meldungen mit CSAE-Bezug steht zusätzlich die direkte Adresse [email protected] zur Verfügung. Diese Adresse steht Nutzerinnen und Nutzern, Behörden, Kinderschutzorganisationen sowie App-Store-Betreibern offen.

      Hilfreiche Angaben sind Benutzername oder Profil-Link der gemeldeten Person, Datum und Uhrzeit, eine kurze Beschreibung des Vorfalls sowie - soweit vorhanden und rechtlich zulässig - Belege wie Screenshots. Wir bitten ausdrücklich darum, mutmassliches CSAM nicht an uns zu übermitteln; ein Hinweis auf Fundstelle und Zeitpunkt genügt. Der Besitz und die Weitergabe solchen Materials sind strafbar.

      Meldungen werden vertraulich behandelt. Die gemeldete Person erfährt weder, dass eine Meldung erfolgt ist, noch von wem sie stammt (Ziff. 23 AGB).

    • Unmittelbare Gefahr

      Besteht der Verdacht, dass ein Kind sich in akuter Gefahr befindet, wenden Sie sich bitte umgehend an die örtliche Polizei und zusätzlich an uns.

  13. Bearbeitung von Meldungen
    • Priorisierung

      Meldungen mit CSAE-Bezug werden gegenüber allen anderen Meldungen vorrangig behandelt und unverzüglich einer manuellen Prüfung zugeführt. Bei Hinweisen auf eine akute Gefährdung erfolgt die Bearbeitung sofort.

    • Prüfung

      Die Prüfung erfolgt durch die dafür zuständigen Mitarbeitenden. Sie umfasst den gemeldeten Inhalt, den Kontext, die Historie des betroffenen Kontos sowie allfällige weitere Konten derselben Person.

    • Vorsorgliche Massnahmen

      Bereits während der Prüfung können der beanstandete Inhalt gesperrt und das betroffene Konto vorläufig stillgelegt werden.

    • Fristen

      Beschwerden werden nach Ziff. 23 AGB innerhalb von sieben Werktagen geprüft und erledigt. Meldungen mit CSAE-Bezug werden deutlich rascher bearbeitet; bei Anhaltspunkten für eine akute Gefährdung ohne Verzug.

    • Laufende Kontrolle

      Unabhängig von Meldungen unterliegen Profilangaben und hochgeladene Bilder einer Prüfung vor beziehungsweise nach der Freischaltung. Auffällige Inhalte und Verhaltensmuster werden zusätzlich stichprobenweise kontrolliert. Zur Erkennung setzen wir sowohl technische Hilfsmittel als auch manuelle Kontrollen ein.

  14. Massnahmen bei tatsächlicher Kenntnis
  15. Sobald wir - durch Meldung, eigene Kontrolle oder Hinweis Dritter - tatsächliche Kenntnis von CSAE-Inhalten oder -Verhalten erlangen, ergreifen wir unverzüglich folgende Massnahmen:

    1. Entfernung und Sperrung des betreffenden Inhalts sowie Unterbindung jeder weiteren Verbreitung über die Plattform.

    2. Dauerhafte Sperrung des verantwortlichen Kontos und Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung einer Frist (Ziff. 12 AGB).

    3. Sperrung verbundener Konten, soweit Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie derselben Person zuzurechnen sind.

    4. Beweissicherung der relevanten Daten für die Strafverfolgungsbehörden nach Ziff. 10 dieser Richtlinie.

    5. Meldung an die zuständigen Stellen nach Ziff. 11 dieser Richtlinie.

    6. Interne Nachkontrolle der Kontakte und Inhalte, die mit dem Vorfall in Zusammenhang stehen.

  16. Beweissicherung und Aufbewahrung
  17. Chat-Nachrichten werden bei Snoggle grundsätzlich nach 90 Tagen gelöscht (Ziff. 21 AGB). Bei Verdachtsfällen mit CSAE-Bezug gilt eine Ausnahme: Die betroffenen Daten - Nachrichten, Metadaten, Kontoinformationen, Zeitstempel, technische Verbindungsdaten - werden von der routinemässigen Löschung ausgenommen und gesichert, solange dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Unterstützung behördlicher Ermittlungen oder zur Rechtsverfolgung erforderlich ist.

    Die Sicherung erfolgt zugriffsbeschränkt und ausschliesslich für diesen Zweck. Mutmassliches CSAM wird nicht in den regulären Systemen weitergeführt, sondern gesperrt und nach den Vorgaben der zuständigen Behörden behandelt. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzerklärung sowie das anwendbare Datenschutzrecht.

  18. Zusammenarbeit mit Behörden und Meldung
  19. Bestätigen sich Anhaltspunkte für CSAM oder für eine Straftat zum Nachteil von Minderjährigen, melden wir den Vorfall den zuständigen Stellen. Dazu gehören insbesondere:

    • das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) über report.cybertip.org;

    • die jeweils zuständigen nationalen Melde- und Strafverfolgungsbehörden.

    Der Meldung fügen wir die verfügbaren Kontextangaben bei, soweit dies rechtlich zulässig ist. Behördlichen Auskunftsersuchen, Editionsverfügungen und gerichtlichen Anordnungen kommen wir im Rahmen des anwendbaren Rechts nach und benennen dafür eine feste Ansprechstelle.

    Im Übrigen behalten wir uns nach Ziff. 11 AGB vor, einen Sachverhalt zur rechtlichen Beurteilung an unseren Rechtsvertreter oder bei klarem Verstoss direkt an die Behörden zu übermitteln.

  20. Rechtlicher Rahmen
  21. Wir halten die in den Märkten, in denen Snoggle angeboten wird, geltenden Kinderschutzbestimmungen ein. Dazu gehören insbesondere:

    • Schweiz: die Strafbestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches zum Schutz Minderjähriger, namentlich Art. 187 StGB (sexuelle Handlungen mit Kindern), Art. 196 StGB (sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt), Art. 197 Abs. 4 und 5 StGB (verbotene Pornografie mit Kindern) sowie Art. 182 StGB (Menschenhandel); ferner das Bundesgesetz über den Datenschutz.

    • Europäische Union: die Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (Digital Services Act), insbesondere zu Melde- und Abhilfeverfahren, zur Meldung von Verdachtsfällen schwerer Straftaten und zum Schutz Minderjähriger, sowie die Datenschutz-Grundverordnung.

    • Weitere Rechtsordnungen: die jeweils anwendbaren nationalen Kinderschutz- und Meldebestimmungen.

    Bei Kollisionen zwischen einzelnen Rechtsordnungen richten wir uns nach dem strengeren Schutzstandard.

  22. Benannte Kontaktstelle Kinderschutz
  23. Wir haben eine Kontaktstelle benannt, die Mitteilungen zu CSAE-Inhalten von Google Play, von anderen Plattformbetreibern sowie von Behörden und Kinderschutzorganisationen entgegennimmt. Sie ist in unsere Sicherheits- und Prüfstruktur eingebunden, kann über Durchsetzungs- und Prüfverfahren Auskunft geben und ist befugt, die erforderlichen Massnahmen anzuordnen.

    Kontaktstelle Kinderschutz Snoggle

    Joy Media AG

    CSAE

    Werkhofstrasse 5

    6052 Hergiswil

    Schweiz

    [email protected]

    Eingehende Mitteilungen an diese Adresse werden an Werktagen zeitnah bearbeitet; Mitteilungen mit Hinweis auf eine akute Gefährdung werden ohne Verzug behandelt.

  24. Interne Hinweise und Verantwortlichkeiten
  25. Alle Auftragnehmer, die für die Joy Media AG in Content-Moderation und Support tätig sind, werden zu Beginn ihrer Tätigkeit auf diese Richtlinie hingewiesen und erhalten die Vorgaben zum Umgang mit Verdachtsfällen. Der Hinweis wird bei Änderungen dieser Richtlinie erneuert.

    Verbindlich vorgegeben ist dabei, dass Anhaltspunkte für CSAE nicht eigenständig abgeklärt oder mit den betroffenen Personen erörtert, sondern unverzüglich der zuständigen internen Stelle gemeldet werden.

  26. Aufklärung und Schutzfunktionen für Nutzerinnen und Nutzer
  27. Wir stellen unseren Nutzerinnen und Nutzern Mittel zur Verfügung, um sich und andere zu schützen:

    • die Möglichkeit, Profile zu blockieren und Kontaktaufnahmen zu unterbinden,
    • die Meldefunktion für Profile und Inhalte,
    • Hinweise in unseren Richtlinien und im FAQ zum sicheren Umgang mit persönlichen Daten und zum Erkennen missbräuchlichen Verhaltens,
    • Hinweise darauf, dass persönliche Daten, Bilder und Kontaktangaben zurückhaltend geteilt werden sollten.
  28. Überprüfung und Weiterentwicklung
  29. Wir überprüfen diese Richtlinie sowie die zugrunde liegenden Prozesse regelmässig und passen sie an rechtliche Entwicklungen, Vorgaben der App-Store-Betreiber und eigene Erfahrungen an. Änderungen werden auf dieser Seite veröffentlicht und im Änderungsprotokoll ausgewiesen.

  30. Verhältnis zu den übrigen Dokumenten
  31. Diese Richtlinie ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und ergänzt die AGB sowie die Richtlinien. Bei Widersprüchen in Fragen des Kinderschutzes geht diese Richtlinie vor. Ein Verstoss gegen diese Richtlinie stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Beendigung des Vertragsverhältnisses dar.

AppStore
AppStore

Unser Versprechen: Bei uns können Sie garantiert chatten. Die Anmeldung und das Erstellen eines Profils sind kostenfrei und viele Features sind ebenfalls kostenlos. Sie müssen kein kostenpflichtiges Abo abschliessen, um Snoggle zu nutzen. Das Mindestalter für die Nutzung von Snoggle beträgt 18 Jahre. Snoggle ist optimiert für Desktop, Mobiltelefone und Tablets. Snoggle bietet einen moderierten Fantasie-Chat für Männer und Frauen, die einen flirtenden und unterhaltsamen Chat in einer sicheren digitalen Umgebung suchen. Basierend auf den gewählten Einstellungen können Nutzerinnen und Nutzer Vorschläge von moderierten Profilen erhalten, mit denen reale Begegnungen nicht möglich sind. Bevor Sie Snoggle nutzen, lesen Sie bitte die allgemeinen Geschäftsbedingungen und dort insbesondere die Kommunikationsrichtlinien.

logo-cc-logoslogo-google-paylogo-apple-paylogo-tinklogo-psclogo-twint